AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Auto-Wicki AG Fahrwangen im Hinblick auf Reparatur-, Service- und Unterhalts-Arbeiten sowie Dienstleistungen und damit für die von Seiten der Auto-Wicki AG Fahrwangen respektive deren Mitarbeiter/innen oder Beauftragten durchgeführten Dienstleistungen an Motorfahrzeugen, Anhängern, Aggregaten, deren Teilen sowie hinsichtlich der Erstellung von Kostenvoranschlägen.

1. Geltungsbereich

Die vorliegenden AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Auto-Wicki AG Fahrwangen und dem Kunden im Rahmen des Werkstattbesuches sowie Dienstleistungen im Rahmen des Notfalldienstes und damit insbesondere das Rechtsverhältnis im Hinblick auf die von der Auto-Wicki AG Fahrwangen vorgenommenen Reparatur-, Service-, Unterhalts-Arbeiten und Dienst-leistungen. Im Hinblick auf die bessere Lesbarkeit der vorliegenden AGB wird in den nachfolgenden Ausführungen der Einfachheit halber stets nur die männliche Form verwendet, die weibliche Form ist damit immer mit eingeschlossen.

2. Einbezug der vorliegenden AGB

Die jeweils aktuellste Version der AGB der Auto-Wicki AG Fahrwangen ist auf der Homepage der Auto-Wicki AG Fahrwangen aufgeschaltet und/oder liegt in gedruckter Form beim Empfang und/oder beim Kundendienstschalter der Auto-Wicki AG Fahrwangen zur Einsicht und Mitnahme auf und/oder ist als Anschlag im Kundendienstbereich aufgehängt und ist folglich so für die Kunden der Auto-Wicki AG Fahrwangen jederzeit einsehbar. Die vorliegenden AGB sind damit ausreichend in das Vertragsverhältnis zwischen der Auto-Wicki AG Fahrwangen und deren Kunden einbezogen. Mit einer allfälligen Unterzeichnung der vorliegenden AGB bestätigt der Kunde ergänzend, die AGB in der vorliegenden Form akzeptiert zu haben. Die Geltung und damit der Einbezug abweichender und/oder ergänzender AGB des Kunden sind ausgeschlossen, auch wenn die Auto-Wicki AG Fahrwangen diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat.

3. Auftragserteilung

Der Kunde hat die zu reparierenden Mängel respektive die am Fahrzeug zu erbringenden Leistungen zuhanden des zuständigen Mitarbeiters der Auto-Wicki AG Fahrwangen so genau wie möglich zu bezeichnen und den gewünschten Fertigstellungs-termin abzusprechen. Die zu erbringenden Leistungen wie der abgesprochene Termin werden im entsprechenden Auftrag erfasst und vom Kunden bestätigt. Soweit erforderlich, wird das vom Kunden überlassene Fahrzeug ohne expliziten Auftrag desselben zusätzlich auf den aktuellen Softwarestand gebracht. Soweit technisch möglich werden in diesem Zusammenhang Fahrzeugdaten temporär verschlüsselt gesichert. Unabhängig davon geht die Auto-Wicki AG Fahrwangen davon aus und empfiehlt entsprechend dem Kunden, Daten und individuelle Einstellungen im Fahrzeug gemäss der entsprechenden Betriebsanleitung zu sichern, um einen allfälligen Datenverlust zu vermeiden. Für einen derartigen Datenverlust hat die Auto-Wicki AG Fahrwangen folglich nicht einzustehen. Soweit sich im Rahmen der Ausführungen von Service- respektive Reparatur-Arbeiten zeigt, dass zusätzliche Arbeiten respektive Leistungen seitens der Auto-Wicki AG Fahrwangen erforderlich sind oder werden, welche im Rahmen der Fahrzeugübernahme durch die Auto-Wicki AG Fahrwangen nicht zu erwarten waren respektive vom Kunden nicht deklariert worden sind und diese kostenmässig 10 % des Gesamtauftrages übersteigen, holt die Auto-Wicki AG Fahrwangen für diese Arbeiten vorgängig die Zustimmung des Kunden ein. Dieser hat in der Folge dafür besorgt zu sein, dass der Auto-Wicki AG Fahrwangen ein Kontakt zur Verfügung steht, auf welcher der Kunde während der üblichen Geschäftszeiten erreichbar ist. Wenn die Mitarbeiter der Auto-Wicki AG Fahrwangen den Kunden auch nach dreimaligem Versuch mit zeitlichen Abständen von zumindest 15 Minuten nicht erreichen können, wird die Auto-Wicki AG Fahrwangen diese Arbeiten nur dann leisten, soweit diese im Hinblick auf die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zwingend erforderlich sind. Soweit die zusätzlichen Arbeiten kostenmässig 10 % des Gesamtauftrages nicht übersteigen, darf die Auto-Wicki AG Fahrwangen von der Zustimmung des Kunden ausgehen und muss nicht die vorgängige Zustimmung desselben einholen. Die Auto-Wicki AG Fahrwangen ist ermächtigt, Unteraufträge an Drittunternehmen zu erteilen und Probefahrten im Zusammenhang mit dem entsprechenden Auftrag mit dem vom Kunden überlassenen Fahrzeug durchzuführen.

4. Preisangaben / Kostenvoranschlag

Auf Verlangen des Kunden vermerkt die Auto-Wicki AG Fahrwangen im entsprechenden Auftrag die Preise und Ansätze zuzüglich der Mehrwertsteuer, die bei der Durchführung der in Auftrag gegebenen Arbeiten und Dienstleistungen voraussichtlich zur Anwendung gelangen. Wünscht der Kunde eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Kosten-voranschlages. In diesem werden die Arbeiten, Dienstleistungen und Ersatzteile jeweils aufgeführt Seite 2 von 4 / Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auto-Wicki AG Fahrwangen / Stand 2023 / © und mit dem jeweiligen Preis versehen. Die Auto-Wicki AG Fahrwangen ist an diesen Kostenvoranschlag für zehn Tage und maximal 1'000 weiteren Kilometer nach erfolgter Erstellung gebunden und darf diesen ohne vorgängige Zustimmung des Kunden nicht um mehr als 10 % überschreiten. Wird aufgrund eines Kostenvoranschlags ein Auftrag erteilt, so werden die Kosten für die Erstellung des Kostenvoranschlags mit der Auftragsrechnung verrechnet. Die Auto-Wicki AG Fahrwangen ist berechtigt, Kosten für die Erstellung des Kostenvoranschlages dem Kunden zu berechnen, sollte dieser den betreffenden Auftrag letztlich nicht erteilen. Ansonsten gelten die Preise und Ansätze welche die Auto-Wicki AG Fahrwangen gemäss deren Preisliste verrechnet. Soweit eine solche Liste nicht vorhanden ist, gelten die branchen- und ortsüblichen Preise und Ansätze.

5. Zustellung und Abnahme des Fahrzeuges

Wünscht der Kunde die Abholung oder Zustellung seines Fahrzeuges, erfolgt dies auf seine eigene Rechnung und Gefahr. Der Kunde ist verpflichtet das Fahrzeug innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Zugang der Fertigstellungsanzeige oder Aushändigung respektive Übermittlung der Rechnung abzuholen. Bei Reparaturarbeiten, die innerhalb eines Arbeitstages ausgeführt werden, verkürzt sich diese Abholfrist auf zwei Arbeitstage. Die Abnahme des Fahrzeuges durch den Kunden erfolgt am Domizil der Auto-Wicki AG Fahrwangen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Nutzen und Gefahr betreffend dem Fahrzeug gehen mit der Bereitstellung desselben zur Abholung auf den Kunden über, so insbesondere auch im Hinblick auf Diebstahl oder Beschädigung durch Dritte. Sofern der Kunde das Fahrzeug nicht bis zum vereinbarten Zeitpunkt, spätestens aber zum Geschäftsschluss des vereinbarten Abholtages abholt, ist die Auto-Wicki AG Fahrwangen berechtigt, das Fahrzeug auf Gefahr und Verantwortung des Kunden ausserhalb des jeweiligen Betriebsgeländes der Auto-Wicki AG Fahrwangen zu parken. Bei Abnahmeverzug kann die Auto-Wicki AG Fahrwangen ohne entsprechende vorgängige Mahnung des Kunden eine ortsübliche Aufbewahrungsgebühr pro Standtag berechnen, soweit das Fahrzeug auf dem Betriebsgelände der Auto-Wicki AG Fahrwangen verbleibt.

6. Berechnung des Auftrages

In der Rechnung zuhanden des Kunden sind Preise oder Preisfaktoren für jeden technisch in sich abgeschlossene Arbeitsleistung sowie für verwendete Ersatzteile und Materialien gesondert ausgewiesen. Wird der Auftrag aufgrund eines Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei lediglich zusätzliche Arbeiten besonders aufgeführt sind. Der Kunde ist verpflichtet, im Fall der teilweisen oder vollständigen Nichtbegleichung der Rechnung durch eine Versicherungsgesellschaft respektive ausbleibender Garantie- oder Kulanz-Zusage eines Lieferanten, Herstellers oder Importeurs, gleich aus welchem Grund, den geschuldeten Betrag vollständig und auf erste Anforderung gegenüber der Auto-Wicki AG Fahrwangen zu begleichen. Eine etwaige Berichtigung der Rechnung muss seitens des Kunden spätestens zwei Wochen nach Zugang der Rechnung eingefordert werden, ansonsten die Auto-Wicki AG Fahrwangen von der Korrektheit derselben ausgehen darf.

7. Zahlung

Der Rechnungsbetrag ist grundsätzlich bei Abnahme des Fahrzeuges und Aushändigung der Rechnung in bar oder mittels Kreditkarte zur Zahlung fällig, spätestens jedoch innerhalb zehn Tage nach Meldung der Fertigstellung und Aushändigung respektive Übersendung der betreffenden Rechnung. Forderungen der Auto-Wicki AG Fahrwangen kann der Kunde mit eigenen Forderungen nur dann verrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten ist oder diesbezüglich ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht betreffend den zu bezahlenden Betrag kann der Kunde nur dann geltend machen, soweit dieses auf Ansprüche aus dem Auftrag als solchen beruht. Die Auto-Wicki AG Fahrwangen ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung das heisst einen Kostenvorschuss zu verlangen. Ist der Kunde mit seiner Zahlung in Verzug, kann die Auto-Wicki AG Fahrwangen nach Verfall des Zahlungsziels von zehn Tagen ohne eine zusätzliche Mahnung einen Verzugszins von 5 % vom Kunden einverlangen. Die Auto-Wicki AG Fahrwangen ist ebenso berechtigt, für übermittelte Mahnschreiben zuhanden des Kunden Bearbeitungsgebühren in Rechnung zu stellen.

8. Sachmangel / Gewährleistung

Der Kunde hat nach der Übernahme des Fahrzeuges dasselbe umgehend im Hinblick auf allfällige Mängel zu überprüfen.Ansprüche wegen Sachmängel hat der Kunde bei der ausführenden Auto-Wicki AG Fahrwangen schriftlich, spätestens innerhalb von sieben Arbeitstagen nach Fahrzeugübernahme, zu rügen und damit geltend zu machen, bei verdeckten Mängeln innerhalb von sieben Arbeitstagen nach erstmaligem Auftreten des betreffenden Mangels. Unterlässt der Kunde die fristgerechte Rüge, gelten die Leistungen der Auto-Wicki AG Fahrwangen als genehmigt und damit sind jegliche Mängelrechte verwirkt. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Sachmangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Nimmt der Kunde den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm diesbezügliche Seite 3 von 4 / Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auto-Wicki AG Fahrwangen / Stand 2023 / © Sachmängelansprüche nur zu, wenn der Kunde sich diese bei der Abnahme ausdrücklich vorbehält. Ansprüche des Kunden wegen Sachmängel verjähren in zwei Jahren ab Abnahme des Fahrzeuges. Soweit ein fristgerecht gerügter Sachmangel vorliegt, der auf die Arbeiten respektive Leistungen der Auto-Wicki AG Fahrwangen zurückzuführen ist, steht der Auto-Wicki AG Fahrwangen ein Nachbesserungsrecht zu. Schlägt die Nachbesserung dreimal fehl, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Soweit der Kunde allfällige Nachbesserungsarbeiten durch einen Drittbetrieb vornehmen lässt, fällt der Gewährleistungsanspruch vollumfänglich dahin. Die Auto-Wicki AG Fahrwangen ist entsprechend auch nicht verpflichtet, Nachbesserungsarbeiten eines Drittbetriebes zu vergüten. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Ausgewechselte Ersatzteile, insbesondere Austauschteile und Austausch-Aggregate, fallen in das Eigentum der Auto-Wicki AG Fahrwangen.

9. Haftung

Die Auto-Wicki AG Fahrwangen übernimmt keinerlei Haftung, weder vertraglich noch ausservertraglich, ausser bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte und mittlere Fahrlässigkeit ist demnach in gesetzlich zulässigem Umfang ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist damit ebenso die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen der Auto-Wicki AG Fahrwangen für von dieser durch leichte oder mittlere Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Die Beweislast für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Auto-Wicki AG Fahrwangen respektive deren gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen etc. obliegt dem Kunden. Unabhängig von einem Verschulden der Auto-Wicki AG Fahrwangen bleibt eine etwaige Haftung der Auto-Wicki AG Fahrwangen bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder nach dem Produktehaftpflichtgesetz und bei Personenschäden unberührt. Die Haftung für den Verlust von Geld oder Wertsachen jeglicher Art im Fahrzeug, die nicht ausdrücklich seitens der Auto-Wicki AG Fahrwangen in Verwahrung genommen sind, ist ausgeschlossen. Der Kunde hat demnach besorgt zu sein, dass im überlassenen Fahrzeug keine derartigen Wertsachen vorhanden sind. Soweit das der Auto-Wicki AG Fahrwangen überlassene Fahrzeug nicht verkehrstauglich ist und der Kunde beabsichtigt, dieses ohne Wiederherstellung der Verkehrstauglichkeit wieder in Betrieb zu nehmen, steht es der Auto-Wicki AG Fahrwangen zu, die Aushändigung des Fahrzeuges zu verweigern und/oder eine entsprechende Meldung an die zuständige Behörde zu machen. Soweit die Auto-Wicki AG Fahrwangen das verkehrsuntaugliche Fahrzeug trotz Hinweis auf die fehlende Verkehrstauglichkeit auf Bitte des Kunden demselben aushändigt, erfolgt die Herausgabe unter Ausschluss der Haftung in gesetzlich zulässigem Umfang und damit auf eigene Gefahr und Risiko des Kunden hin. Diesem ist auf Grund der Hinweise der Auto-Wicki AG Fahrwangen bewusst, dass das Fahrzeug keinesfalls im betreffenden Zustand im Verkehr eingesetzt werden soll. Der Kunde nimmt zudem zur Kenntnis, dass im Auftrag desselben vorgenommene individuelle Veränderungen am Fahrzeug, welche insbesondere dem Zweck dienen, die Leistung, die Fahreigenschaften oder die Optik des Fahrzeugs zu verändern, die Werks-, Hersteller- respektive Fabrik-Garantie beeinträchtigen respektive zum Verlust derselben führen können. Ebenso kann ein Tuning am Fahrzeug die Qualität des Fahrzeuges beeinträchtigen respektive aufgrund der erfolgten Leistungssteigerung zu Schäden am Fahrzeug, der Kraftübertragung und insbesondere am Motor führen. In gesetzlich zulässigem Umfang wird folglich jegliche Haftung für Schäden wie Garantiebeeinträchtigungen, welche auf die gewünschten Tuningarbeiten zurückzuführend sind, vollständig ausgeschlossen. Soweit der Kunde Ersatzteile oder Verbrauchsmaterialien der Auto-Wicki AG Fahrwangen überlässt mit der Aufforderungen, diese im Rahmen der Service-, Unterhalts- respektive Reparatur-Arbeiten zu verwenden, erfolgt die Verwendung derselben auf Risiko und Gefahr des Kunden hin. Die Auto-Wicki AG Fahrwangen hat hinsichtlich Mängel an diesen Ersatzteilen oder Verbrauchsmaterialien sowie durch diese Ersatzteile und Verbrauchsmaterialien herbeigeführten Schäden folglich nicht einzustehen. In gesetzlich zulässigem Umfang wird die diesbezügliche Haftung und Gewährleistung ausgeschlossen.

10. Eigentumsvorbehalt / Retentionsrecht

Eingebaute Zubehöre, Ersatzteile und Aggregate gehen erst mit vollständiger Bezahlung des betreffenden Kaufpreises nebst allfälliger Zinsen und Kosten in das Eigentum des Kunden über. Die Auto-Wicki AG Fahrwangen hat in der Folge das Recht, entsprechende Einträge in das kantonale Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen. Die Auto-Wicki AG Fahrwangen hat das Recht, bis zur vollständigen Bezahlung früherer oder aktueller Forderungen aus durchgeführten Arbeiten, Dienstleistungen und Ersatzteillieferungen etc. das seitens des Kunden überlassene Fahrzeug im Sinne Art. 891 ff. ZGB zurück zu behalten. Soweit der Kunde die Ausstände auch nach dreimaliger Mahnung und entsprechendem in Aussicht stellen der Verwertung des betreffenden Fahrzeuges zur Tilgung der offenen Forderungen nicht bezahlt, steht der Auto-Wicki AG Fahrwangen das Recht zu, ohne Einbezug des Betreibungsamtes das Fahrzeug freihändig zu verwerten. Der betreffende Verkaufserlös wird nach Abzug aller offenen Forderungen und Kosten der Auto-Wicki AG Fahrwangen dem Kunden ausgehändigt. Seite 4 von 4 / Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auto-Wicki AG Fahrwangen / Stand 2023 / ©

11. Datenschutz

Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine personenbezogene Daten zum Zweck der Vertragsabwicklung, der Kundenbetreuung, der Kundeninformation und der Kundenbefragung, dies einschliesslich telefonischer und anderer Kundenzufriedenheitsumfragen, sowie zu Marketingzwecken, diese einschliesslich der postalischen und elektronischen Werbung durch die Auto-Wicki AG Fahrwangen, sowie im Zusammenhang der Markenvertretung durch die Importeurin des Fahrzeuges und/oder autorisierter Partner/Dienstleister bearbeitet und verwendet werden dürfen. Der Kunde ist entsprechend damit einverstanden, dass seine Daten durch die Auto-Wicki AG Fahrwangen entsprechend an die autorisierten Partner/Dienstleister/Importeure sowie, wenn und soweit zur Erfüllung der Verträge erforderlich, den beauftragten Dienstleister oder involvierten Partnerunternehmen bzw. Dritten (zum Beispiel der finanzierenden Bank) weitergeleitet werden. Die Daten werden ausschliesslich in Übereinstimmung mit den schweizerischen Bestimmungen zum Datenschutz verwendet. Insbesondere erfolgt keine Weitergabe von Daten an unbefugte Dritte. Soweit personenbezogene Daten in Ländern ausserhalb des EWR an die oben genannten Parteien transferiert und dort verarbeitet werden, erfolgt dies selbstverständlich in voller Übereinstimmung mit den geltenden rechtlichen Vorschriften zum Schutz persönlicher Daten. Sollte der Kunde mit dem Erhalt von elektronischer Werbung respektive die Befragung im Hinblick auf die Kundenzufriedenheit respektive dergleichen nicht einverstanden sein, hat dieser eine entsprechende schriftliche Erklärung der Auto-Wicki AG Fahrwangen zu übermitteln.

12. Salvatorische Klausel

Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden AGB hat nicht die Ungültigkeit der AGB als Ganzes zur Folge. Weggefallene Bestimmungen und allfällige Lücken sind vielmehr unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen der involvierten Parteien so zu füllen, dass der Zweck der AGB möglichst erfüllt wird.

13. Änderung der AGB

Die vorliegenden AGB gelten jeweils in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrages respektive Bestellung des Kunden gültigen Fassung. Die Auto-Wicki AG Fahrwangen behält sich vor die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und einseitig zu ändern. Die jeweils aktuellste Version wird auf der Homepage der Auto-Wicki AG Fahrwangen veröffentlicht und/oder liegt beim Empfang Kundendienst auf und/oder ist beim Kundendienst ausgehängt.

14. Gerichtsstand; anwendbares Recht

Der Gerichtsstand für alle sich ergebenden Streitigkeiten und damit für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche ist der Sitz der Auto-Wicki AG Fahrwangen, soweit von Gesetzes wegen kein zwingender Gerichtsstand vorgesehen ist. Der gleiche Gerichtsstand gilt auch, wenn der Kunde Sitz/Wohnsitz im Ausland hat. Der Auto-Wicki AG Fahrwangen steht es auch offen, den Kunden auch an dessen Sitz/Wohnsitz zu belangen. Anwendbar ist ausschliesslich das materielle Recht der Schweiz, unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts oder sonstiger internationaler Vereinbarungen.