Unsere Marken
In unserem Autohaus bieten wir Ihnen eine grosse Auswahl an neuen und gebrauchten Personenwagen und Nutzfahrzeugen. Unser Service umfasst den Verkauf, die Finanzierung, die Wartung und einen umfangreichen Reparaturservice. Auch nach dem erfolgreichen Autokauf sind wir von der auto wicki ag Ihr kompetenter Fachpartner in allen Bereichen. Wir bieten Ihnen die regelmässige Wartung Ihres Gebraucht- oder Neuwagens, ebenso wie einen umfangreichen Reifenservice.
Opel

Ihr Opel-Expterte im Raum Wohlen und Lenzburg heisst auto-wicki ag. Der deutsche Automobilhersteller steht seit Langem für zuverlässige Personenwagen, Nutzfahrzeuge und innovative Technik, wie zum Beispiel das LED-Matrixlicht, welches bereits mehrere Auszeichnungen zu verzeichnen hat. In der grossen Modellpalette von Opel finden Sie mit Kleinwagen, SUV, Van, Bus, Lieferwagen, Kombi bestimmt Ihr Traumauto. Doch überzeugen Sie sich von der Qualitätsmarke und stöbern Sie durch unsere umfangreiche Auswahl an Gebraucht- und Neuwagen von Opel.
Wir beraten Sie gerne.
Subaru

Bei uns finden Sie Neu- und Gebrauchtwagen der japanischen Marke Subaru. Seit 1958 ist Subaru der größte Anbieter für Pkw mit Allradantrieb. Die Automobile von Subaru stehen für Zuverlässigkeit, hochwertige Verarbeitung, Kundenzufriedenheit und bieten dabei noch einen unschlagbar günstigen Preis. Neu auch mit dem E-Boxer und noch immer als richtiger 4x4! Überzeugen Sie sich von Modellen wie XV, Forester, Outback oder Impeza und kommen Sie für einen unverbindlichen Beratungstermin in Ihr Autohaus Wicki in Fahrwangen.
Wir beraten Sie gerne.
Maxus

Ein Elektro-Nutzfahrzeug bis 3.5 Tonnen?
Maxus ist der grösste, chinesische Anbieter von Nutzfahrzeugen bis 3.5t mit Elektroantrieb. Ab diesem Jahr werden diese Fahrzeuge auch in die Schweiz importiert und die auto-wicki ag ist einer der ersten Verkaufspunkte in der Schweiz!
Diverse Betriebe (unter anderem die schweizerische Post) sind bereits Kunden von Maxus und stellen Ihre Nutzfahrzeugflotte auf Elektro um. Möchte auch Ihr Betrieb bald von den finanziellen- und ökologischen Vorteilen der Elektrofahrzeuge profitieren?
Maxus-Nutzfahrzeuge:
5 Jahre oder 100‘000 km Werksgarantie auf das Fahrzeug
8 Jahre oder 100‘000 km Werksgarantie auf die Batterie
5 Jahre 7x24h Assistance
Unsere AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Auto-Wicki AG Fahrwangen im Hinblick auf Reparatur-, Service- und
Unterhalts-Arbeiten sowie Dienstleistungen und damit für die von Seiten der Auto-Wicki AG Fahrwangen respektive
deren Mitarbeiter/innen oder Beauftragten durchgeführten Dienstleistungen an Motorfahrzeugen, Anhängern,
Aggregaten, deren Teilen sowie hinsichtlich der Erstellung von Kostenvoranschlägen.
1. Geltungsbereich
Die vorliegenden AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Auto-Wicki AG Fahrwangen und dem Kunden im
Rahmen des Werkstattbesuches sowie Dienstleistungen im Rahmen des Notfalldienstes und damit insbesondere das
Rechtsverhältnis im Hinblick auf die von der Auto-Wicki AG Fahrwangen vorgenommenen Reparatur-, Service-,
Unterhalts-Arbeiten und Dienst-leistungen. Im Hinblick auf die bessere Lesbarkeit der vorliegenden AGB wird in den
nachfolgenden Ausführungen der Einfachheit halber stets nur die männliche Form verwendet, die weibliche Form ist
damit immer mit eingeschlossen.
2. Einbezug der vorliegenden AGB
Die jeweils aktuellste Version der AGB der Auto-Wicki AG Fahrwangen ist auf der Homepage der Auto-Wicki AG
Fahrwangen aufgeschaltet und/oder liegt in gedruckter Form beim Empfang und/oder beim Kundendienstschalter der
Auto-Wicki AG Fahrwangen zur Einsicht und Mitnahme auf und/oder ist als Anschlag im Kundendienstbereich aufgehängt
und ist folglich so für die Kunden der Auto-Wicki AG Fahrwangen jederzeit einsehbar. Die vorliegenden AGB sind damit
ausreichend in das Vertragsverhältnis zwischen der Auto-Wicki AG Fahrwangen und deren Kunden einbezogen. Mit einer
allfälligen Unterzeichnung der vorliegenden AGB bestätigt der Kunde ergänzend, die AGB in der vorliegenden Form
akzeptiert zu haben. Die Geltung und damit der Einbezug abweichender und/oder ergänzender AGB des Kunden sind
ausgeschlossen, auch wenn die Auto-Wicki AG Fahrwangen diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat.
3. Auftragserteilung
Der Kunde hat die zu reparierenden Mängel respektive die am Fahrzeug zu erbringenden Leistungen zuhanden des
zuständigen Mitarbeiters der Auto-Wicki AG Fahrwangen so genau wie möglich zu bezeichnen und den gewünschten
Fertigstellungs-termin abzusprechen. Die zu erbringenden Leistungen wie der abgesprochene Termin werden im
entsprechenden Auftrag erfasst und vom Kunden bestätigt. Soweit erforderlich, wird das vom Kunden überlassene
Fahrzeug ohne expliziten Auftrag desselben zusätzlich auf den aktuellen Softwarestand gebracht. Soweit technisch
möglich werden in diesem Zusammenhang Fahrzeugdaten temporär verschlüsselt gesichert. Unabhängig davon geht die
Auto-Wicki AG Fahrwangen davon aus und empfiehlt entsprechend dem Kunden, Daten und individuelle Einstellungen im
Fahrzeug gemäss der entsprechenden Betriebsanleitung zu sichern, um einen allfälligen Datenverlust zu vermeiden. Für
einen derartigen Datenverlust hat die Auto-Wicki AG Fahrwangen folglich nicht einzustehen. Soweit sich im Rahmen der
Ausführungen von Service- respektive Reparatur-Arbeiten zeigt, dass zusätzliche Arbeiten respektive Leistungen seitens
der Auto-Wicki AG Fahrwangen erforderlich sind oder werden, welche im Rahmen der Fahrzeugübernahme durch die
Auto-Wicki AG Fahrwangen nicht zu erwarten waren respektive vom Kunden nicht deklariert worden sind und diese
kostenmässig 10 % des Gesamtauftrages übersteigen, holt die Auto-Wicki AG Fahrwangen für diese Arbeiten vorgängig
die Zustimmung des Kunden ein. Dieser hat in der Folge dafür besorgt zu sein, dass der Auto-Wicki AG Fahrwangen ein
Kontakt zur Verfügung steht, auf welcher der Kunde während der üblichen Geschäftszeiten erreichbar ist. Wenn die
Mitarbeiter der Auto-Wicki AG Fahrwangen den Kunden auch nach dreimaligem Versuch mit zeitlichen Abständen von
zumindest 15 Minuten nicht erreichen können, wird die Auto-Wicki AG Fahrwangen diese Arbeiten nur dann leisten,
soweit diese im Hinblick auf die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zwingend erforderlich sind. Soweit die zusätzlichen
Arbeiten kostenmässig 10 % des Gesamtauftrages nicht übersteigen, darf die Auto-Wicki AG Fahrwangen von der
Zustimmung des Kunden ausgehen und muss nicht die vorgängige Zustimmung desselben einholen. Die Auto-Wicki AG
Fahrwangen ist ermächtigt, Unteraufträge an Drittunternehmen zu erteilen und Probefahrten im Zusammenhang mit
dem entsprechenden Auftrag mit dem vom Kunden überlassenen Fahrzeug durchzuführen.
4. Preisangaben / Kostenvoranschlag
Auf Verlangen des Kunden vermerkt die Auto-Wicki AG Fahrwangen im entsprechenden Auftrag die Preise und Ansätze
zuzüglich der Mehrwertsteuer, die bei der Durchführung der in Auftrag gegebenen Arbeiten und Dienstleistungen
voraussichtlich zur Anwendung gelangen. Wünscht der Kunde eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines
schriftlichen Kosten-voranschlages. In diesem werden die Arbeiten, Dienstleistungen und Ersatzteile jeweils aufgeführt
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und mit dem jeweiligen Preis versehen. Die Auto-Wicki AG Fahrwangen ist an diesen Kostenvoranschlag für zehn Tage
und maximal 1'000 weiteren Kilometer nach erfolgter Erstellung gebunden und darf diesen ohne vorgängige Zustimmung
des Kunden nicht um mehr als 10 % überschreiten. Wird aufgrund eines Kostenvoranschlags ein Auftrag erteilt, so werden
die Kosten für die Erstellung des Kostenvoranschlags mit der Auftragsrechnung verrechnet. Die Auto-Wicki AG
Fahrwangen ist berechtigt, Kosten für die Erstellung des Kostenvoranschlages dem Kunden zu berechnen, sollte dieser
den betreffenden Auftrag letztlich nicht erteilen. Ansonsten gelten die Preise und Ansätze welche die Auto-Wicki AG
Fahrwangen gemäss deren Preisliste verrechnet. Soweit eine solche Liste nicht vorhanden ist, gelten die branchen- und
ortsüblichen Preise und Ansätze.
5. Zustellung und Abnahme des Fahrzeuges
Wünscht der Kunde die Abholung oder Zustellung seines Fahrzeuges, erfolgt dies auf seine eigene Rechnung und Gefahr.
Der Kunde ist verpflichtet das Fahrzeug innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Zugang der Fertigstellungsanzeige oder
Aushändigung respektive Übermittlung der Rechnung abzuholen. Bei Reparaturarbeiten, die innerhalb eines Arbeitstages
ausgeführt werden, verkürzt sich diese Abholfrist auf zwei Arbeitstage. Die Abnahme des Fahrzeuges durch den Kunden
erfolgt am Domizil der Auto-Wicki AG Fahrwangen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Nutzen und Gefahr betreffend
dem Fahrzeug gehen mit der Bereitstellung desselben zur Abholung auf den Kunden über, so insbesondere auch im
Hinblick auf Diebstahl oder Beschädigung durch Dritte. Sofern der Kunde das Fahrzeug nicht bis zum vereinbarten
Zeitpunkt, spätestens aber zum Geschäftsschluss des vereinbarten Abholtages abholt, ist die Auto-Wicki AG Fahrwangen
berechtigt, das Fahrzeug auf Gefahr und Verantwortung des Kunden ausserhalb des jeweiligen Betriebsgeländes der
Auto-Wicki AG Fahrwangen zu parken. Bei Abnahmeverzug kann die Auto-Wicki AG Fahrwangen ohne entsprechende
vorgängige Mahnung des Kunden eine ortsübliche Aufbewahrungsgebühr pro Standtag berechnen, soweit das Fahrzeug
auf dem Betriebsgelände der Auto-Wicki AG Fahrwangen verbleibt.
6. Berechnung des Auftrages
In der Rechnung zuhanden des Kunden sind Preise oder Preisfaktoren für jeden technisch in sich abgeschlossene
Arbeitsleistung sowie für verwendete Ersatzteile und Materialien gesondert ausgewiesen. Wird der Auftrag aufgrund
eines Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei lediglich
zusätzliche Arbeiten besonders aufgeführt sind. Der Kunde ist verpflichtet, im Fall der teilweisen oder vollständigen
Nichtbegleichung der Rechnung durch eine Versicherungsgesellschaft respektive ausbleibender Garantie- oder Kulanz-
Zusage eines Lieferanten, Herstellers oder Importeurs, gleich aus welchem Grund, den geschuldeten Betrag vollständig
und auf erste Anforderung gegenüber der Auto-Wicki AG Fahrwangen zu begleichen. Eine etwaige Berichtigung der
Rechnung muss seitens des Kunden spätestens zwei Wochen nach Zugang der Rechnung eingefordert werden, ansonsten
die Auto-Wicki AG Fahrwangen von der Korrektheit derselben ausgehen darf.
7. Zahlung
Der Rechnungsbetrag ist grundsätzlich bei Abnahme des Fahrzeuges und Aushändigung der Rechnung in bar oder mittels
Kreditkarte zur Zahlung fällig, spätestens jedoch innerhalb zehn Tage nach Meldung der Fertigstellung und Aushändigung
respektive Übersendung der betreffenden Rechnung. Forderungen der Auto-Wicki AG Fahrwangen kann der Kunde mit
eigenen Forderungen nur dann verrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten ist oder diesbezüglich ein
rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht betreffend den zu bezahlenden Betrag kann der Kunde nur dann
geltend machen, soweit dieses auf Ansprüche aus dem Auftrag als solchen beruht. Die Auto-Wicki AG Fahrwangen ist
berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung das heisst einen Kostenvorschuss zu verlangen. Ist der
Kunde mit seiner Zahlung in Verzug, kann die Auto-Wicki AG Fahrwangen nach Verfall des Zahlungsziels von zehn Tagen
ohne eine zusätzliche Mahnung einen Verzugszins von 5 % vom Kunden einverlangen. Die Auto-Wicki AG Fahrwangen ist
ebenso berechtigt, für übermittelte Mahnschreiben zuhanden des Kunden Bearbeitungsgebühren in Rechnung zu stellen.
8. Sachmangel / Gewährleistung
Der Kunde hat nach der Übernahme des Fahrzeuges dasselbe umgehend im Hinblick auf allfällige Mängel zu überprüfen.
Ansprüche wegen Sachmängel hat der Kunde bei der ausführenden Auto-Wicki AG Fahrwangen schriftlich, spätestens
innerhalb von sieben Arbeitstagen nach Fahrzeugübernahme, zu rügen und damit geltend zu machen, bei verdeckten
Mängeln innerhalb von sieben Arbeitstagen nach erstmaligem Auftreten des betreffenden Mangels. Unterlässt der Kunde
die fristgerechte Rüge, gelten die Leistungen der Auto-Wicki AG Fahrwangen als genehmigt und damit sind jegliche
Mängelrechte verwirkt. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für
den Sachmangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
Nimmt der Kunde den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm diesbezügliche
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Sachmängelansprüche nur zu, wenn der Kunde sich diese bei der Abnahme ausdrücklich vorbehält. Ansprüche des
Kunden wegen Sachmängel verjähren in zwei Jahren ab Abnahme des Fahrzeuges. Soweit ein fristgerecht gerügter
Sachmangel vorliegt, der auf die Arbeiten respektive Leistungen der Auto-Wicki AG Fahrwangen zurückzuführen ist, steht
der Auto-Wicki AG Fahrwangen ein Nachbesserungsrecht zu. Schlägt die Nachbesserung dreimal fehl, kann der Kunde
vom Vertrag zurücktreten. Soweit der Kunde allfällige Nachbesserungsarbeiten durch einen Drittbetrieb vornehmen lässt,
fällt der Gewährleistungsanspruch vollumfänglich dahin. Die Auto-Wicki AG Fahrwangen ist entsprechend auch nicht
verpflichtet, Nachbesserungsarbeiten eines Drittbetriebes zu vergüten. Wählt der Kunde nach gescheiterter
Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
Ausgewechselte Ersatzteile, insbesondere Austauschteile und Austausch-Aggregate, fallen in das Eigentum der Auto-Wicki
AG Fahrwangen.
9. Haftung
Die Auto-Wicki AG Fahrwangen übernimmt keinerlei Haftung, weder vertraglich noch ausservertraglich, ausser bei
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte und mittlere Fahrlässigkeit ist demnach in gesetzlich zulässigem
Umfang ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist damit ebenso die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter,
Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen der Auto-Wicki AG Fahrwangen für von dieser durch leichte oder mittlere
Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Die Beweislast für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Auto-Wicki AG Fahrwangen
respektive deren gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen etc. obliegt dem Kunden.
Unabhängig von einem Verschulden der Auto-Wicki AG Fahrwangen bleibt eine etwaige Haftung der Auto-Wicki AG
Fahrwangen bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder nach dem
Produktehaftpflichtgesetz und bei Personenschäden unberührt. Die Haftung für den Verlust von Geld oder Wertsachen
jeglicher Art im Fahrzeug, die nicht ausdrücklich seitens der Auto-Wicki AG Fahrwangen in Verwahrung genommen sind,
ist ausgeschlossen. Der Kunde hat demnach besorgt zu sein, dass im überlassenen Fahrzeug keine derartigen Wertsachen
vorhanden sind. Soweit das der Auto-Wicki AG Fahrwangen überlassene Fahrzeug nicht verkehrstauglich ist und der
Kunde beabsichtigt, dieses ohne Wiederherstellung der Verkehrstauglichkeit wieder in Betrieb zu nehmen, steht es der
Auto-Wicki AG Fahrwangen zu, die Aushändigung des Fahrzeuges zu verweigern und/oder eine entsprechende Meldung
an die zuständige Behörde zu machen. Soweit die Auto-Wicki AG Fahrwangen das verkehrsuntaugliche Fahrzeug trotz
Hinweis auf die fehlende Verkehrstauglichkeit auf Bitte des Kunden demselben aushändigt, erfolgt die Herausgabe unter
Ausschluss der Haftung in gesetzlich zulässigem Umfang und damit auf eigene Gefahr und Risiko des Kunden hin. Diesem
ist auf Grund der Hinweise der Auto-Wicki AG Fahrwangen bewusst, dass das Fahrzeug keinesfalls im betreffenden
Zustand im Verkehr eingesetzt werden soll. Der Kunde nimmt zudem zur Kenntnis, dass im Auftrag desselben
vorgenommene individuelle Veränderungen am Fahrzeug, welche insbesondere dem Zweck dienen, die Leistung, die
Fahreigenschaften oder die Optik des Fahrzeugs zu verändern, die Werks-, Hersteller- respektive Fabrik-Garantie
beeinträchtigen respektive zum Verlust derselben führen können. Ebenso kann ein Tuning am Fahrzeug die Qualität des
Fahrzeuges beeinträchtigen respektive aufgrund der erfolgten Leistungssteigerung zu Schäden am Fahrzeug, der
Kraftübertragung und insbesondere am Motor führen. In gesetzlich zulässigem Umfang wird folglich jegliche Haftung für
Schäden wie Garantiebeeinträchtigungen, welche auf die gewünschten Tuningarbeiten zurückzuführend sind, vollständig
ausgeschlossen. Soweit der Kunde Ersatzteile oder Verbrauchsmaterialien der Auto-Wicki AG Fahrwangen überlässt mit
der Aufforderungen, diese im Rahmen der Service-, Unterhalts- respektive Reparatur-Arbeiten zu verwenden, erfolgt die
Verwendung derselben auf Risiko und Gefahr des Kunden hin. Die Auto-Wicki AG Fahrwangen hat hinsichtlich Mängel an
diesen Ersatzteilen oder Verbrauchsmaterialien sowie durch diese Ersatzteile und Verbrauchsmaterialien herbeigeführten
Schäden folglich nicht einzustehen. In gesetzlich zulässigem Umfang wird die diesbezügliche Haftung und Gewährleistung
ausgeschlossen.
10. Eigentumsvorbehalt / Retentionsrecht
Eingebaute Zubehöre, Ersatzteile und Aggregate gehen erst mit vollständiger Bezahlung des betreffenden Kaufpreises
nebst allfälliger Zinsen und Kosten in das Eigentum des Kunden über. Die Auto-Wicki AG Fahrwangen hat in der Folge das
Recht, entsprechende Einträge in das kantonale Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen. Die Auto-Wicki AG
Fahrwangen hat das Recht, bis zur vollständigen Bezahlung früherer oder aktueller Forderungen aus durchgeführten
Arbeiten, Dienstleistungen und Ersatzteillieferungen etc. das seitens des Kunden überlassene Fahrzeug im Sinne Art. 891
ff. ZGB zurück zu behalten. Soweit der Kunde die Ausstände auch nach dreimaliger Mahnung und entsprechendem in
Aussicht stellen der Verwertung des betreffenden Fahrzeuges zur Tilgung der offenen Forderungen nicht bezahlt, steht
der Auto-Wicki AG Fahrwangen das Recht zu, ohne Einbezug des Betreibungsamtes das Fahrzeug freihändig zu verwerten.
Der betreffende Verkaufserlös wird nach Abzug aller offenen Forderungen und Kosten der Auto-Wicki AG Fahrwangen
dem Kunden ausgehändigt.
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11. Datenschutz
Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine personenbezogene Daten zum Zweck der Vertragsabwicklung, der
Kundenbetreuung, der Kundeninformation und der Kundenbefragung, dies einschliesslich telefonischer und anderer
Kundenzufriedenheitsumfragen, sowie zu Marketingzwecken, diese einschliesslich der postalischen und elektronischen
Werbung durch die Auto-Wicki AG Fahrwangen, sowie im Zusammenhang der Markenvertretung durch die Importeurin
des Fahrzeuges und/oder autorisierter Partner/Dienstleister bearbeitet und verwendet werden dürfen. Der Kunde ist
entsprechend damit einverstanden, dass seine Daten durch die Auto-Wicki AG Fahrwangen entsprechend an die
autorisierten Partner/Dienstleister/Importeure sowie, wenn und soweit zur Erfüllung der Verträge erforderlich, den
beauftragten Dienstleister oder involvierten Partnerunternehmen bzw. Dritten (zum Beispiel der finanzierenden Bank)
weitergeleitet werden. Die Daten werden ausschliesslich in Übereinstimmung mit den schweizerischen Bestimmungen
zum Datenschutz verwendet. Insbesondere erfolgt keine Weitergabe von Daten an unbefugte Dritte. Soweit
personenbezogene Daten in Ländern ausserhalb des EWR an die oben genannten Parteien transferiert und dort
verarbeitet werden, erfolgt dies selbstverständlich in voller Übereinstimmung mit den geltenden rechtlichen Vorschriften
zum Schutz persönlicher Daten. Sollte der Kunde mit dem Erhalt von elektronischer Werbung respektive die Befragung im
Hinblick auf die Kundenzufriedenheit respektive dergleichen nicht einverstanden sein, hat dieser eine entsprechende
schriftliche Erklärung der Auto-Wicki AG Fahrwangen zu übermitteln.
12. Salvatorische Klausel
Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden AGB hat nicht die Ungültigkeit der AGB als Ganzes zur Folge.
Weggefallene Bestimmungen und allfällige Lücken sind vielmehr unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen
der involvierten Parteien so zu füllen, dass der Zweck der AGB möglichst erfüllt wird.
13. Änderung der AGB
Die vorliegenden AGB gelten jeweils in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrages respektive Bestellung des Kunden gültigen
Fassung. Die Auto-Wicki AG Fahrwangen behält sich vor die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und einseitig zu
ändern. Die jeweils aktuellste Version wird auf der Homepage der Auto-Wicki AG Fahrwangen veröffentlicht und/oder
liegt beim Empfang Kundendienst auf und/oder ist beim Kundendienst ausgehängt.
14. Gerichtsstand; anwendbares Recht
Der Gerichtsstand für alle sich ergebenden Streitigkeiten und damit für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche
ist der Sitz der Auto-Wicki AG Fahrwangen, soweit von Gesetzes wegen kein zwingender Gerichtsstand vorgesehen ist.
Der gleiche Gerichtsstand gilt auch, wenn der Kunde Sitz/Wohnsitz im Ausland hat. Der Auto-Wicki AG Fahrwangen steht
es auch offen, den Kunden auch an dessen Sitz/Wohnsitz zu belangen. Anwendbar ist ausschliesslich das materielle Recht
der Schweiz, unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts oder sonstiger internationaler Vereinbarungen.